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Oberlandesgericht Köln, 5 W 44/96

Datum:
06.08.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 W 44/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0806.5W44.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 23 O 328/95
Schlagworte:
Streitwert Klage Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrages
Normen:
GKG §§ 3, 9, 12
Leitsätze:
Der Streitwert einer Klage um den Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrages errechnet sich aus dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der Versicherungsprämie. Ausstehender Ersatz von Krankheitskosten ist nur hinzuzusetzen, wenn er mit der Klage zusätzlich geltend gemacht wird.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Auf die Beschwerde des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluß der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3.4.1996 - 23 O 328/95 - unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen teilweise abgeändert und der Streitwert auf 18.040,26 DM festgesetzt.
 
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