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Oberlandesgericht Köln, 5 U 287/94

Datum:
23.10.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 287/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:1023.5U287.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 1 O 124/93
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 28.11.1994 - 1 O 124/93 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Unter Abweisung der Klage hinsichtlich der Beklagten zu 2) und 3) werden die Beklagten zu 1) und 4) als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 50.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 2.4.1993 zu zahlen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) beider Instanzen trägt die Klägerin voll. Im übrigen trägt die Klägerin von den Kosten der ersten Instanz 11/12, die Beklagten zu 1) und 4) tragen insoweit 1/12 als Gesamtschuldner. Von den Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Klägerin 1/5, die Beklagten zu 1) und 4) tragen 4/5 als Gesamtschuldner. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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