Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 5 U 243/94

Datum:
21.08.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 243/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0821.5U243.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 O 68/91
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8.2.1994 - 1 O 68/91 - wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - die Beklagte ferner verurteilt, an den Kläger ab 26. Nov. 1986, eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 400,- DM zu zahlen, zahlbar jeweils im voraus zum 1. des Monats sowie zuzüglich 4 % Zinsen auf den jeweiligen Rückstand ab dem 4.10.1994 (Eingang des Klageerhöhungsschriftsatzes vom selben Tag). Die weitergehende Schmerzensgeldrenten- sowie Zinsforderung des Klägers wird abgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu 11/15 zu tragen, der Kläger zu 4/15. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 140.000,- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse zu erbringen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank