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Oberlandesgericht Köln, 5 U 240/95

Datum:
10.07.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 240/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0710.5U240.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 0 509/91
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3. November 1995 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 0 509/91 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an dieKlägerin weitere 2.500,00 DM nebst 4 %Zinsen seit dem 15. Januar 1992 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Berufungsrechtszugs tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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