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Oberlandesgericht Köln, 5 U 113/96

Datum:
27.11.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 113/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:1127.5U113.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 342/95
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten, die im übrigen zurückgewiesen wird, wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 26.2.1996 - 9 O 342/95 - teilweise dahingehend abgeändert, daß der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger einen Betrag von 170,93 DM (statt wie vom Landgericht zuerkannt 251,- DM) nebst 11 % Zinsen seit dem 9.1.1995 zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz einschließlich des selbständigen Beweisverfahrens 51 H 50310/94 AG Düsseldorf hat der Beklagte 63 % und der Kläger 37 % zu zahlen. Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt der Beklagte zu 51/52 und der Kläger zu 1/52. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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