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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 196/96

Datum:
19.11.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 196/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:1119.4UF196.96.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegburg, 30 F 87/95
 
Tenor:
Auf die Beschwerde der Verfahrensbeteiligten zu 1) wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 27. August 1996 - 30 F 87/95 - Siegburg zum Ausspruch über den Versorgungsausgleich - dritter Absatz - teilweise abgeändert und der dritte Absatz wie folgt neu gefaßt: Zu Lasten des gegenüber dem W, K, bestehenden Anspruchs des Antragsgegners auf Nachversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder werden zugunsten des Versicherungskontos Nr. x der Antragstellerin, geführt bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin, Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 20,85 DM, bezogen auf den 31.03.1995, begründet. Im übrigen verbleibt es bei der erstinstanzlichen Entscheidung einschließlich der Kostenregelung. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
 
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