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Oberlandesgericht Köln, 3 U 1/94

Datum:
12.03.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 1/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0312.3U1.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 O 430/92
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. September 1993 verkündete Grund- und Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 430/92 - wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Nebeninterventionen verursachten Kosten; diese werden den Streithelfern auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM - auch in Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse - abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
 
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