Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 3 U 137/95

Datum:
25.06.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 137/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0625.3U137.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 14 O 247/94
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.7.1995 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn (14 O 247/94) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt neu gefaßt. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 566.330,05 DM nebst 5% Zinsen seit dem 27.5.1995 aus 519.216,08 DM zu zahlen. Im übrigen wird die Klage wegen des weitergehenden Zinsanspruchs abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 660.000 DM abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in gleicher Höhe erbringt. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank