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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 53/96

Datum:
02.02.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 53/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0202.2WS53.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 71 Ns 11 Js 1184/94 - 4/96
 
Tenor:
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Dem Angeklagten wird für das Berufungsverfahren Rechtsanwalt R. in K. als Pflichtverteidiger beigeorndet. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
 
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