Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 27 U 17/96

Datum:
18.12.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 17/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:1218.27U17.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 7 O 223/94
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten und auf dessen Anschlußberufung wird das am 7. Dezember 1995 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 223/94 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage gegen die Kläger wird festgestellt, daß den Klägern gegenüber dem Beklagten aus dem streitgegenständlichen Mietvertrag vom 16. Oktober 1993 (auch) keine weiteren als die von ihnen bisher klageweise geltend gemachten Zahlungsansprüche und sonstigen Forderungen zustehen. Die Widerklage gegen den Widerbeklagten zu 3) wird als unzulässig abgewiesen; insoweit wird die Anschlußberufung des Beklagten zurückgewiesen. Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen. Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Kläger zu je 1/2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten tragen die Kläger zu je 30 %, der Beklagte zu 40 %. Die außergerichtlichen Kosten des Widerbeklagten zu 3) trägt der Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Kläger zu je 30 %, im übrigen der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 6.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 9.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Widerbeklagte zu 3) vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Den Klägern, dem Beklagten und dem Widerbeklagten zu 3) bleibt vorbehalten, die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft einer als Steuerbürge zugelassenen deutschen Bank oder Sparkasse zu erbringen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank