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Oberlandesgericht Köln, 27 U 101/95

Datum:
06.03.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 101/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0306.27U101.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 27 O 332/94
Schlagworte:
unzulässig Entnahmen GmbH Gesellschafter
Normen:
GmbHG §§ 30, 31
Leitsätze:
Zahlungen der GmbH aus Verbindlichkeiten einer GbR, deren Gesellschafter zugleich Alleingesellschafter der GmbH sind, sind als Entnahmen der Gesellschafter zu werten, wenn es an einem Rechtsgrund für die Zahlungen fehlt. Zu kapitalersetzenden Nutzungsüberlassungen, wenn das Mietverhältnis zwischen GmbH und GbR wegen Personengleichheit der Gesellschafter jederzeit aufgelöst werden kann.
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7. November 1995 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 332/94 - abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.672,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 05.09.1994 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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