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Oberlandesgericht Köln, 26 WF 132/96

Datum:
13.11.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 WF 132/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:1113.26WF132.96.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Eschweiler, 12 F 117/96
Normen:
ZPO §§ 114 FF
Leitsätze:
1. Zur Bindung des Kostenbeamten an die zugrunde liegende Prozeßkostenhilfebewilligung 2. Selbst eine unzulässige rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann im Rahmen der zu dem beigeordneten Rechtsanwalt betriebenen Kostenfestsetzung gegen die Landeskasse grundsätzlich nicht korrigiert werden. 3. Zu den Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts bei einer Erinnerung des Rechtsanwalts gegen einen zurückgewiesenen Festsetzungsantrag.
 
Tenor:
Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 16. August 1996 - 12 F 117/96 - wird zurückgewiesen.
 
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