Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 23 U 1/96

Datum:
13.08.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 U 1/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0813.23U1.96.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wesel, 2 Lw 75/95
 
Tenor:
I.) Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. November 1995 verkündete Urteil des Amtsgerichts -Landwirtschaftsgericht- Wesel -2 Lw 75/95- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, a) welche landwirtschaftlichen Flächen er am 01.11. 1991 insgesamt bewirtschaftet hat unter Angabe von Flächengröße, Gemarkung, Flur, Flurstück und Eigentümer; b) ob er in der Zeit vom 02.04. 1984 bis zum 01.11. 1991 Flächen mit Milchquote hinzugepachtet oder -erworben hat; c) ob er nach dem 02.04. 1984 Flächen ohne Milchquote hinzugepachtet hat; d) wie die vom Kläger gepachteten Flächen in den drei Jahren vor dem 01.11. 1991 genutzt worden sind unter Angabe der jährlich angebauten Früchte. II.) Die Kosten des Rechtsstreits -beider Rechtszüge- werden dem Beklagten auferlegt. III.) Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung im Betrag von 4.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu leisten. IV.) Die Revision wird zugelassen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank