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Oberlandesgericht Köln, 22 U 142/95

Datum:
05.03.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 142/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0305.22U142.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 5 O 376/94
Normen:
BGB §§ 138, 1123, 1192
Leitsätze:
1) Ist zur Sicherung eines Bankkredits an einem vermieteten Grundstück eine Grundschuld bestellt worden, so stellt die zusätzliche Abtretung der Mietforderungen schon deshalb keine sittenwidrige Übersicherung dar, weil sich bereits die Grundschuld nach §§ 1123, 1192 BGB auf die Mietforderungen erstreckt. 2) Zur Frage der Übersicherung eines Bankkredits.
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.06.1995 - 5 O 376/94 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Das beklagte Land wird verurteilt, 1. an die Klägerin DM 90.073,08 nebst 8,5 % Zinsen aus DM 30.024,36 seit dem 12.07.1994, aus weiteren DM 15.012,18 seit dem 02.08.1994, aus weiteren DM 15.012,18 seit dem 02.09.1994, aus weiteren DM 15.012,18 seit dem 02.10.1994 sowie aus weiteren DM 15.012,18 seit dem 02.11.1994 zu zahlen, 2. der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, durch welche Pfändungs- und Einziehungsverfügungen das beklagte Land Mietzinszahlungsansprüche der L. Immobiliere S.A., B. d. l. P. 134, L., aus der Vermietung des Objektes H.straße 138, F., gepfändet hat und wann und in welcher Höhe an das beklagte Land aufgrund dieser Pfändungsmaßnahmen Zahlungen erfolgt sind. Im übrigen wird das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache insoweit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht Köln - 5. Zivilkammer - zurückverwiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung gegen eine Sicherheitsleistung von 103.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
 
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