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Oberlandesgericht Köln, 22 U 123/95

Datum:
06.02.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 123/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0206.22U123.95.00
 
Schlagworte:
Verkehrssicherungspflicht bei Baugerüst
Normen:
BGB § 823
Leitsätze:

Verkehrssicherungspflicht bei Baugerüst

Wer ein nicht standfestes Baugerüst benutzt und nach Beendigung seiner Arbeit in diesem Zustand zurückläßt, haftet wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch dann, wenn ihm das Gerüst lediglich zur zeitweisen Benutzung überlassen worden war.

 
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