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Oberlandesgericht Köln, 1 W 72/96

Datum:
19.08.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 W 72/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0819.1W72.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 454/95
Schlagworte:
Übernahme Bierlieferrecht Mietvertrag Gaststätte
Normen:
BGB §§ 139, 535; VerbrkrG §§ 1, 2 Nr. 3, 7 Abs. 1
Leitsätze:
1. § 2 Nr. 3 VerbrkrG greift auch dann ein, wenn der Mieter einer Gaststätte im Mietvertrag ein auf der Gaststätte liegendes Bierlieferrecht einer Brauerei übernimmt. 2. Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß der Vermieter den Mietvertrag über die Gaststätte nicht ohne die Übernahme des Bierlieferrechts abgeschlossen hätte.
 
Tenor:
Auf die Beschwerde der Beklagten werden der Beschluß der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21. Februar 1996 - 15 O 545/95 - sowie der Nichtabhilfebeschluß vom 9. Juli 1996 abgeändert. Den Beklagten wird für die Rechtsverteidigung gegen die Klage Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts Dr. G. in L. bewilligt.
 
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