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Oberlandesgericht Köln, 1 U 2/96

Datum:
27.06.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 2/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0627.1U2.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 207/95
Schlagworte:
materielle Rechtskraft Schmerzensgeld Verletzungsfolgen Schadensersatz
Normen:
BGB § 847, ZPO § 322
Leitsätze:
Von der materiellen Rechtskraft eines früheren Urteils werden nur solche Verletzungsfolgen nicht erfaßt, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung des Schadens beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit dann doch eingetreten sind.
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 23. November 1995 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 207/95 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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