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Oberlandesgericht Köln, 19 W 48/96

Datum:
13.10.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 48/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:1013.19W48.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 OH 9/96
Schlagworte:
Beweisantrag selbständiges Beweisverfahren
Normen:
ZPO § 485
Leitsätze:
Vom Antragsgegner im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gestellte Gegenbeweisanträge, die das Beweisthema erweitern oder ein anderes Beweisthema zum Gegenstand haben, sind in demselben Verfahren unzulässig. Decken sich die vom Beweisgegner aufgeworfenen Fragen im wesentlichen mit den Beweisthemen des Antragstellers, folgt die Unzulässigkeit der Beweiserhebung hierüber bereits aus der Vorschrift des § 485 Abs. 3 ZPO.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
In pp. wird die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 26. August 1996 - 20 OH 9/96 - auf seine Kosten zurückgewiesen.
 
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