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Oberlandesgericht Köln, 19 U 14/96

Datum:
14.06.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 14/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0614.19U14.96.00
 
Normen:
BGB § 326; ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNG; LAUFFÄHIGE SORTWARE ZU INSTALLIEREN;
Leitsätze:

Erfüllung der Verpflichtung, lauffähige Software zu installieren

BGB § 326 Sagt der Lieferant zu, daß Erfüllung nur dann eintreten soll, wenn die von ihm gelieferte Software auf dem Rechner des Bestellers lauffähig ist, so tritt Erfüllung nicht schon ein, wenn das Programm installiert ist und sich starten läßt, sondern erst dann, wenn es auch die Funktionen erfüllt, die es nach dem Willen der Parteien erfüllen soll.

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
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