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Oberlandesgericht Köln, 17 W 261/96

Datum:
09.12.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 261/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:1209.17W261.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 89 O 258/95
 
Tenor:
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Wert für die gerichtlichen Gebühren des Mahnverfahrens und des Prozeßverfahrens auf 11.634,10 DM festgesetzt wird. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
 
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