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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 217/96

Datum:
20.11.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 217/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:1120.16WX217.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 68/96
Schlagworte:
Umlage der Kosten eines Rechtsgutachtens
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 und Abs. 5
Leitsätze:
Es widerspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Gemeinschaft beschließt, zur Prüfung der Rechtswirksamkeit von Beschlüssen früherer Wohnungseigentümerversammlungen ein Rechtsgutachten einzuholen. Die Umlage dieser Kosten scheitert nicht an § 16 Abs. 5 WEG, selbst wenn es möglich erscheint, daß infolge dieses Gutachtens später gegen einen Miteigentümer ein Prozeß geführt wird.
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß der 29. Ferienzivilkammer des Landgerichts Köln vom 19. August 1996 - 29 T 68/96 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
 
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