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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 200/95

Datum:
24.01.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 200/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0124.16WX200.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 97/95
 
Tenor:
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.09.1995 - 29 T 97/95 - abgeändert: Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bergisch-Gladbach vom 19. September 1994 - 35 II 28/94 - wird in der Hauptsache zurückgewiesen. Im Kostenpunkt wird dieser Beschluß dahin abgeändert, daß eine Er- stattung außergerichtlicher Kosten nicht stattfindet. Die in zweiter und dritter Instanz ent- standenen Gerichtskosten tragen die Be- teiligten zu 2). Außergerichtliche Kosten sind auch insoweit nicht zu erstatten.
 
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