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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 190/95

Datum:
24.06.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 190/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0624.16WX190.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 1 T 152/95
Schlagworte:
Aufhebung einer ausländischen Zweitadoption
Normen:
BGB § 1759
Leitsätze:
Ist ein Kind zunächst wirksam nach polnischem Recht adoptiert worden und wurde diese Adoption dann in Deutschland nach deutschem Recht ,sicherheitshalber" wiederholt, so kann die polnische Adoption anschließend nicht allein deshalb aufgehoben werden, weil Zweifel am Sinn des Nebeneinanderfortbestehens zweier Adoptionen bestehen. Auch die polnische Erstadoption kann in der Bundesrepublik nur im engen Rahmen der §§ 1759, 1760, 1763 BGB aufgehoben werden.
 
Tenor:
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 18. Oktober 1995 gegen den Beschluß der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31. August 1995 - 1 T 152/95 - wird zurückgewiesen.
 
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