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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 175/96

Datum:
22.08.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 175/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0822.16WX175.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 6 T 65/95
Normen:
FGG § 19
Leitsätze:
Ein an sich unbefristet mögliches Rechtsmittel kann dann infolge Verwirkung unzulässig werden, wenn das Rechtsmittel erst nach einer unangemessen langen Zeit eingelegt wird und der Gegner infolge des zwischenzeitlichen Verhaltens des Rechtsmittelführers (z.B. vorbehaltlose Abrechnung aufgrund der später angefochtenen Entscheidung) annehmen konnte, die Angelegenheit sei endgültig abgeschlossen.
 
Tenor:
Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20. Februar 1996 - 6 T 65/95 - aufgehoben und zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.
 
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