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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 160/96

Datum:
13.08.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 160/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0813.16WX160.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 6 T 225/96
 
Tenor:
Auf die weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3. Juni 1996 - 6 T 225/96 - wie folgt abgeändert: Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluß des Amtsgerichts Brühl vom 01.03.1996 - 80 XVII K 222/93 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß als Aufgabenkreis des Betreuers "Gesundheitsfürsorge" bestimmt wird. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden nicht erstat-tet.
 
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