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Oberlandesgericht Köln, 16 W 20/96

Datum:
29.03.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 W 20/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0329.16W20.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 488/95
Schlagworte:
Entlastung des Vereinsvorstandes
Normen:
BGB § 27
Leitsätze:
Vorstandsmitglieder eines Vereins haben keinen einklagbaren Anspruch auf Entlastung. Sie können bei verweigerter Entlastung aber negative Feststellungsklage mit dem Ziel erheben, daß dem Verein keine Ersatzansprüche aus ihrer Vorstandstätigkeit gegen sie zustehen.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13. Februar 1996 - 3 O 488/95 - abgeändert. Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten - werden gegeneinander aufgehoben.
 
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