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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 71/96

Datum:
28.06.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 71/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0628.16WX71.96.01
 
Normen:
PSTG § 21 S. 1 ZIFF. 4, BGB § 1626; BO-VIKTORIA;
Leitsätze:

PStG § 21 S.1 Ziff.4, BGB § 1626 ,Bo-Viktoria" als Vorname für ein Mädchen

,Bo" ist im Geltungsbereich de PStG nicht eindeutig allein als männlicher Vorname geläufig. Der hohe Bekanntheitsgrad der amerikanischen Schauspielerin Bo Derek in der Bundesrepublik hat dazu geführt, daß dieser jedenfalls auch als weiblicher Vorname angesehen wird. Er darf daher jedenfalls dann, wenn ein eundeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird (hier: Victoria) als Name für ein Mädchen gewählt werden.

 
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