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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 5/96

Datum:
05.01.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 5/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0105.16WX5.96.00
 
Normen:
BGB §§ 1666, 1666A;
Leitsätze:

Oberlandesgericht Köln, 16. Zivilsenat, Beschluß vom 05.01.1996 - 16 Wx 5/96 -. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern

BGB §§ 1666, 1666a Jeder staatliche Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern muß so gering, zurückhaltend und behutsam, wie im Einzelfall nur möglich, gehalten sein. Bevor wegen erzieherischen Fehlverhaltens der Eltern die endgültige Trennung eines Kindes von seinen Eltern als der denkbar stärkste Eingriff angeordnet wird, ist eine zeitweise Entziehung der Personensorge und Trennung zu prüfen, um in Konfliktsituationen die Chance zu eröffnen, daß die Spannungen - gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme von Erziehungshilfe - sich beruhigen.

 
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