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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 30/96

Datum:
29.04.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 30/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0429.16WX30.96.00
 
Normen:
WEG §§ 14, 16;
Leitsätze:

Mietausfall in einer Dachgeschoßwohnung während der Dachreparatur

WEG §§ 14, 16 Die Gemeinschaft hat dem Wohnungseigentümer, der während der Reparatur des Daches die ihn gehörende Dachgeschoßwohnung nicht vermieten kann, den Mietausfallschaden zu ersetzen. Der Mietausfallschaden ist allerdings um einen auf den betroffenen Wohnungseigentümer entfallenden Anteil zu kürzen, da es sich bei der Schadensersatzleistung um Kosten der Verwaltung i.S. des § 16 Abs. 2 WEG handelt.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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