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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 29/96

Datum:
29.04.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 29/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0429.16WX29.96.01
 
Normen:
WEG § 27;
Leitsätze:

Verzögerung von Sanierungsmaßnahmen durch den Verwalter

WEG § 27 Der Verwalter haftet, wenn er seiner Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, verzögerlich nachkommt, den einzelnen Wohnungseigentümern für die ihnen dadurch im Hinblick auf ihr Sondereigentum entstehenden Schäden (z.B. Mietausfall).

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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