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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 222/96

Datum:
07.10.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 222/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:1007.16WX222.96.00
 
Normen:
AUSLG § 57;
Leitsätze:

Keine Abschiebehaft n e b e n vollzogener Untersuchungshaft.

AuslG § 57 Für die Anordnung von Abschiebehaft neben vollzogener Untersuchungshaft fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis. Es ist darüberhinaus unzulässig, Abschiebehaft vom noch offenen Ende der Untersuchungshaft bis zu einem bestimmten Datum anzuordnen. Denn die Abschiebehaft ist nicht datumsmäßig, sondern ihrer genauen Dauer nach zu begrenzen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
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