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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 217/96

Datum:
20.11.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 217/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:1120.16WX217.96.01
 
Normen:
WEG § 16 ABS. 2 UND ABS. 5;
Leitsätze:

Umlage der Kosten eines Rechtsgutachtens

WEG § 16 Abs. 2 und Abs. 5 Es widerspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Gemeinschaft beschließt, zur Prüfung der Rechtswirksamkeit von Beschlüssen früherer Wohnungseigentümerversammlungen ein Rechtsgutachten einzuholen. Die Umlage dieser Kosten scheitert nicht an § 16 Abs. 5 WEG, selbst wenn es möglich erscheint, daß infolge dieses Gutachtens später gegen einen Miteigentümer ein Prozeß geführt wird.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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