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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 214/95

Datum:
09.01.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 214/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0109.16WX214.95.00
 
Normen:
WEG § 24 ABS. 3;
Leitsätze:

Oberlandesgericht Köln, 16. Zivilsenat, Beschluß vom 09.01.1996 - 16 Wx 214/95 -. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung

WEG § 24 Abs. 3 Beschlüsse, die in einer durch eine unzuständige Person einberufenen Eigentümerversammlung gefaßt werden, sind zwar rechtswidrig und anfechtbar, aber nicht ohne weiteres nichtig. Die Anfechtung bleibt erfolglos, wenn der Beschluß auch ohne den Einberufungsmangel ebenso zustandegekommen wäre.

 
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