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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 118/96

Datum:
28.06.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 118/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0628.16WX118.96.01
 
Normen:
BGB §§ 1711 ABS. 3, 1634 ABS. 3;
Leitsätze:

BGB §§ 1711 Abs. 3, 1634 Abs. 3 Auskunftsanspruch des nichtehelichen Vaters

Der regelmäßige Auskunftsanspruch des nichtehelichen Vaters über die Entwicklung seines Kindes kann nur untersagt werden, wenn der Vater mit ihm dem Wohle des Kindes abträgliche Ziele verfolgt. Hierbei ist ein strenger Maßstab anzuzlegen. Daß die Kindesmutter jeglichen Kontakt mit dem Vater ablehnt, ist unerheblich, da sie die Auskünfte nicht persönlich erteilen muß, sondern auch einen Rechtsanwalt als Mittelsperson einschalten kann.

 
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