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Oberlandesgericht Köln, 16 U 74/95

Datum:
10.04.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 U 74/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0410.16U74.95.00
 
Tenor:
1) Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.000,00 DM festgesetzt. 2) Nachdem der Berufungskläger die Berufung zurückgenom-men hat, werden ihm die durch die Berufung entstandenen Kosten auferlegt. Dieser Beschluß ergeht auf Antrag der Berufungsbeklagten gemäß § 515 Abs. 3 ZPO.
 

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