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Oberlandesgericht Köln, 14 UF 66/96

Datum:
15.04.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 UF 66/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0415.14UF66.96.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bergheim, 61B F 48/95
 
Tenor:

1)         Auf die Beschwerde der beteiligten BfA gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich im Urteil des

Amtsgerichts              Familiengerichts              Bergheim vom22.1.1996 (61B F 48/95) wird dieses Urteil zu Ziff. 2) des Urteilstenors (Versorgungsausgleich) aufgehoben und unter Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht wie folgt neu gefaßt:

Das Versorgungsausgleichsverfahren wird ausgesetzt.

2) Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Im übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils.

 
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