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Oberlandesgericht Köln, 12 W 4/96

Datum:
01.02.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 W 4/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0201.12W4.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 23 O 615/91
 
Tenor:
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß der Rechtspflegerin des Landgerichts Köln vom 27.10.1995 - 23 O 615/91 - aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen. Die Rechtspflegerin wird angewiesen, den Antrag der Antragstellerin auf Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen. Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
 
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