Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 11 W 39/96

Datum:
12.07.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 W 39/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0712.11W39.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 74/96
Schlagworte:
Aufklärungspflicht Beratungspflicht Bank
Normen:
AUFKLÄRUNGS- UND BERATUNGSPFLICHT; DER BANKEN;
Leitsätze:
Eine Bank ist grundsätzlich nicht gehalten, ihre Kunden auf Risiken eines gefährlichen Kreditgeschäfts hinzuweisen. Eine derartige Warnpflicht besteht ausnahmsweise, wenn im Einzelfall ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers gegeben und nach Treu und Glauben ein Hinweis der Bank geboten ist.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Die Beschwerde des Beklagten zu 1) gegen den Beschluß des Landgerichts Aachen vom 1O. 4. 1996 - 9 O 74/96 - wird zurückgewiesen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank