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Oberlandesgericht Köln, 11 U 209/95

Datum:
15.03.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 209/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1996:0315.11U209.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 8 O 617/94
Schlagworte:
unentgeltlich Verwahrungsvertrag
Normen:
BGB §§ 688, 690
Leitsätze:
Gestattet ein Kraftfahrzeughändler einem anderen, auf seinen Grundstück ein Fahrzeug zum Zwecke des Verkaufs unterzustellen, so kann dem ein unentgeltlicher Verwahrungsvertrag und nicht nur ein sogenannten Gefälligkeitsverhältnis zugrundeliegen, wenn der Händler, dem das Grundstück gehört, ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Angelegenheit hat.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 21. September 1995 -8 O 617/94 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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