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Oberlandesgericht Köln, Ss 149/95 - 38 -

Datum:
21.03.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ss 149/95 - 38 -
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0321.SS149.95.38.00
 
Tenor:
Die Revision wird zum Schuldspruch und zum Strafaus-spruch als offensichtlich unbegründet verworfen. Im Maßregelausspruch - §§ 69, 69 a StGB - wird das ange-fochtene Urteil mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
 
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