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Oberlandesgericht Köln, 9 U 398/94

Datum:
19.09.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 398/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0919.9U398.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 10 O 357/94
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten und gemäß seinem Teilanerkenntnis wird das am 07.11.1994 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 357/94 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 05.01.1994 zu zahlen. Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 1/10 und die Klägerin 9/10. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 12 % und die Klägerin zu 88 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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