Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 7 U 65/90

Datum:
27.04.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
7 U 65/90
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0427.7U65.90.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 32 O 624/88
 
Tenor:

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

a) Erste Instanz:

Die Gerichtskosten tragen die Kläger zu 65 %, die Beklagte zu 2) zu 23 % und der Beklagte zu 3) zu 12 %;

die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen die Beklagte zu 2) zu 23 % und der Beklagte zu 3) zu 12 %;

die Kläger tragen die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) zu 7 % und des Beklagten zu 3) zu 53,5 % sowie der Beklagten zu 1) und 4) in vollem Umfang;

im übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

b) Zweite Instanz:

Die Gerichtskosten tragen die Kläger zu 34 %, die Beklagte zu 2) zu 44 % und der Beklagte zu 3) zu 22 %;

die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen die Beklagte zu 2) zu 39 % und der Beklagte zu 3) zu 19 %;

die Kläger tragen die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) zu 7 % und des Beklagten zu 3) zu 53,5 %;

im übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank