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Oberlandesgericht Köln, 6 U 77/95

Datum:
18.08.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 77/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0818.6U77.95.00
 
Normen:
UWG § 7 ABS. 1; VORWEGGENOMMENER SCHLUßVERKAUF;
Leitsätze:

Oberlandesgericht Köln, 6. Zivilsenat, Urteil vom 18.08.1995 - 6 U 77/95 -. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vorweggenommener Schlußverkauf

UWG § 7 Abs. 1 Die Hervorhebung von Preisangaben als solche und vereinzelte Preisgegenüberstellungen, verbunden mit im wesentlichen produkt- und qualitätsbezogenen Werbeslogans in einer Werbebeilage eines Kaufhauses, die 13 Tage vor Beginn eines Saisonschlußverkaufs verbreitet wird, ruft bei den angesprochenen Verkehrskreisen in der Regel (noch) nicht die Vorstellung hervor, der Schlußverkauf habe bereits begonnen.

 
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