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Oberlandesgericht Köln, 5 W 46/95

Datum:
06.07.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 W 46/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0706.5W46.95.00
 
Normen:
KEIN BESCHWERDERECHT DES STREITGENOSSEN; GEGEN RECHTSWEGENTSCHEIDUNG;
Leitsätze:

Oberlandesgericht Köln, 5. Zivilsenat, Beschluß vom 06.07.1995 - 5 W 46/95 -. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Kein Beschwerderecht des Streitgenossen gegen Rechtswegentscheidung

Ist streitig, ob der Zivilrechtsweg gegen einen von mehreren als Streitgenossen in Anspruch genommenen Beklagten eröffnet ist, steht den anderen Streitgenossen gegen den nach § 17 a Abs. 3 GVG ergangenen Beschluß das Rechtsmittel der sog. Beschwerde mangels Beschwer nicht zu.

 
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