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Oberlandesgericht Köln, 5 W 43/95

Datum:
08.06.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 W 43/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0608.5W43.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 314/93
Schlagworte:
Erschütterung Beweis Zustellung Versäumnisurteil
Normen:
ZPO §§ 233, 236, 339, 418
Leitsätze:
Der Beweis für die Zustellung eines Versäumnisurteils gegen zwei Beklagte mit unterschiedlichem Wohnsitz, der durch zwei Postzustellungsurkunden geführt ist, die Niederlegung bei der Post und Benachrichtigung hiervon über den häuslichen Briefkasten ausweisen, wird nicht erschüttert durch eidesstattliche Versicherungen, wonach Benachrichtigungszettel nicht vorgefunden worden seien.
 
Tenor:
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25. April 1995 - 25 O 314/93 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
 
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