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Oberlandesgericht Köln, 5 U 299/94

Datum:
22.05.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 299/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0522.5U299.94.00
 
Normen:
§§ 823, 847;
Leitsätze:

§§ 823, 847 Die Erfahrung einer Patientin, daß der Eintritt eines Risikos völlig anders erlebt wird als die Aufklärung zuvor (Stimmbandlähmung bei Strumaoperation), spricht nicht dagegen, daß der in dem Aufklärungsformular handschriftlich angegebene Hinweis auf das Risiko umfassend und verständlich gewesen ist.

 
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