Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 3 U 241/94

Datum:
15.12.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 241/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:1215.3U241.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 O 10/94
Schlagworte:
Bürgschaft GmbH Gesellschafters Haustürwiderrufsgesetz
Normen:
HWiG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 6
Leitsätze:
Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, der als Sicherheit für die Verbindlichkeiten der GmbH eine Bürgschaft gibt, genießt nicht den Schutz des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften.
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. November 1994 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 10/94 - wird zurückgewiesen. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 270.000,- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit - auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse - in gleicher Höhe leistet.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank