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Oberlandesgericht Köln, 3 U 144/94

Datum:
09.05.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 144/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0509.3U144.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 12 O 554/93
Schlagworte:
Sittenwidrigkeit Bierlieferungsvertrag Vertragsstrafe
Normen:
BGB § 138
Leitsätze:
Eine schwerwiegende Einschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Eigentümers und Verpächters einer Gaststätte kann zur Sittenwidrigkeit eines Bierlieferungsvertrages führen.
 
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Mai 1994 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 554/93 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Beklagte auf den zuerkannten Betrag von 3.000,-- DM zuzüglich 14 % Mehrwertsteuer 5 % Zinsen seit dem 1. März 1993 zu zahlen hat. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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