Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 W 125/95

Datum:
14.09.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 125/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0914.2W125.95.00
 
Normen:
BGB §§ 2286, 2287 I, 2288 II
Leitsätze:

Ansprüche aus Verfügungsunterlassungsvereinbarung

1) Gegen einen Vertragspartner eines Erbvertrages können nur dann Ansprüche aus einer Verfügungsunterlassungsvereinbarung bestehen, wenn er sich gegenüber einem Vertragserben oder einem vertraglichen Vermächtnisnehmer verpflichtet hat, vom Erblasser keine Zuwendungen unter Lebenden anzunehmen und mit ihm keine Verträge zu schließen, die der erbvertraglichen Regelung zuwiderlaufen. 2) Auf eine gemischte Schenkung sind die §§ 2288 II, 2287 I BGB anwendbar. Ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers schließt aber eine Beeinträchtigungsabsicht aus.

 
Tenor:

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank