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Oberlandesgericht Köln, 27 U 99/95

Datum:
15.05.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 99/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1995:0515.27U99.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 43 O 88/95
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Oktober 1995 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 88/95 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.138,00 DM nebst 8 % Zinsen seit dem 27. Dezember 1994 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten beider Instanzen zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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